Täglich erreichen uns viele Anrufe zum Thema – Was ist ein Hospiz? Wir hoffen, dass Ihnen die folgenden Antworten etwas weiterhelfen.
Was ist ein Hospiz?
Der Begriff Hospiz ist vom lateinischen Begriff „hospitium“ für „Herberge“ abgeleitet. In Deutschland wird damit in erster Linie eine stationäre Einrichtung bezeichnet, in der unheilbar kranke Menschen ihren Lebensabend in würdiger Atmosphäre verbringen. Diese heimähnlichen Einrichtungen sind meistens auf wenige Plätze beschränkt, um sowohl einen persönlichen Charakter zu wahren als auch jedem Bewohner die nötige Aufmerksamkeit schenken zu können.
Welche Besonderheiten hat unser Hospiz Schloss Bernstorf?
Unsere Zimmer sind wunderschön und bequem mit holländischen Antiquitäten ausgestattet. Jedes Zimmer ist barrierefrei und verfügt über ein eigenes Bad. Auf Wunsch brauchen unsere Gäste nicht auf ihr geliebtes Glas Wein am Abend zu verzichten. Sie entscheiden selbst, wann und welche Nahrungsmittel und Getränke sie zu sich nehmen. Es soll ihnen bei uns gut gehen und sie sollen sich wohlfühlen. Auch Zigaretten sind erlaubt. Dafür haben wir eigene Räumlichkeiten eingerichtet. Wenn Sie eine bestimmte Diätkost einhalten müssen, wird unsere Köchin alles Notwendige besorgen, was es braucht, um Ihre Nahrungspläne einzuhalten. Das verstehen wir auch unter „Wunschküche“. Wir sind Religionsneutral und weltoffen. Für Spaziergänge oder kleine Aktivitäten lädt unser Schlosspark ein. Haustiere sind nach vorheriger Absprache erlaubt.
Wer hat Anspruch auf einen Hospizplatz?
Grundsätzlich hat jeder einen Anspruch darauf, im Hospiz ein Zimmer zu erhalten, der gesetzlich/privat krankenversichert ist und unter einer schweren Erkrankung leidet. Diese muss ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht haben und ohne Aussicht auf Heilung sein. Auch haben Patienten Anspruch auf einen Hospizplatz, wenn ihr Zustand eine palliativmedizinische Behandlung notwendig macht, eine Krankenhausbehandlung nicht erforderlich ist oder wenn ihre Lebenserwartung auf einige Wochen oder wenige Monate begrenzt ist.
Wann und wie kann man sich bei uns anmelden?
Jeder kann entweder sich selbst oder einem ihm nahestehenden Menschen für einen Platz in unserem Hospiz anmelden. Nach vorheriger telefonischer Absprache ist es selbstverständlich möglich, das Hospiz zu besichtigen. Wir können Sie oder Ihren Angehörigen jederzeit unverbindlich auf unserer Warteliste eintragen. Sobald ein Platz frei wird, melden wir uns zeitnah bei Ihnen. Bitte bedenken Sie: Für die endgültige Anmeldung benötigen wir dann jedoch ein ärztliches Gutachten.
Was sind die Voraussetzungen, um in einem Hospiz aufgenommen werden zu können?
Für die Aufnahme gibt es gesetzlich geregelte Vorgaben. Voraussetzung für die Aufnahme ist das Vorliegen einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung, die nach menschlichem Ermessen aller Voraussicht nach in absehbarer Zeit (Tage, Wochen bis wenige Monate) zum Tode führen wird, wobei eine angemessene Versorgung im häuslichen Bereich nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten als nicht mehr gesichert angesehen werden muss (siehe auch § 39 a Sozialgesetzbuch V).
Die Hospizversorgung muss grundsätzlich durch einen Hausarzt oder vom behandelnden Krankenhausarzt verordnet und durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden. In den meisten Fällen wird die Genehmigung alle vier Wochen erneut vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft. Eine Überweisung aus einer Pflegeeinrichtung ist in der Regel nicht möglich. Bei einer Stabilisierung der Erkrankung und damit nicht mehr Absehbarkeit der Lebenserwartung kann die Krankenkasse eine weitere Hospizversorgung ablehnen. In diesem Fall suchen die Hospizbetreuer mit Ihnen gemeinsam nach einer anderen Versorgungsmöglichkeit.
Gibt es Besuchszeiten in unserem Hospiz?
Generell kann Ihr Besuch zu jeder Zeit kommen.Wir haben auch spezielle Zimmer für die Angehörigen bei uns im Schloss. Gegen eine geringe Aufwandspauschale für das Essen, können Ihre Lieben hier jederzeit übernachten, um ganz nah bei Ihnen zu sein.
Angehörige sind in unserem Hospiz stets willkommen! Die Begleitung durch die Angehörigen ist hier nicht nur erlaubt, sondern ausdrücklich erwünscht. Starre Besuchsregelungen gibt es nicht, so dass die Angehörigen – das Einverständnis des Hospizgastes vorausgesetzt – auch unangemeldet jederzeit vorbeischauen können, gleiches gilt für Freunde und Nachbarn (zur Zeit gelten die Corona – Regeln). Auf Wunsch können Angehörige und Freunde auch auf Zustellbetten im Hospizzimmer mit übernachten. Außerhalb der Corona Zeit bieten wir auch extra Zimmer an.
Wie gehen wir mit dem Thema Patientenverfügung um?
Häufig gestellte Fragen sind: Brauche ich eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht? Was ist der beste Weg der Vorausschauenden Planung? Die Fragen sind vielfältig und die Suche nach Antworten fordert von den Familien viel Energie und Zeit. Unser Hospiz Team bietet Ihnen eine umfangreiche Unterstützung und Beratung zu den Vorsorgeformularen.
Wer trägt die Kosten für den Hospizaufenthalt?
Die Kosten für den Hospizaufenthalt werden bei gesetzlich Versicherten durch die Krankenkasse mit 95 % bezuschusst. Alle nicht gedeckten Kosten müssen vom Hospiz über Spenden finanziert werden. Damit ist der Aufenthalt für die Kranken selbst zuzahlungsfrei. Bei privatversicherten Erkrankten muss die Kostenübernahme mit den Krankenkassen geklärt werden.
Was sagen wir zu den Themen Sterbebegleitung und Sterbehilfe?
Hospize und Palliativstationen sind keine Orte der Sterbehilfe. Hier findet Sterbebegleitung statt. Das Sterben soll weder beschleunigt noch hinausgezögert werden, sondern die Hospizinitiativen möchten dazu beitragen, dass das Sterben in das Leben eingebettet und als Teil des Lebens angenommen werden kann. Oder wie der frühere Bundespräsident Joachim Gauck es formulierte “Nicht durch die Hand eines anderen sollen die Menschen sterben, sondern an der Hand eines anderen“ (Rede Joachim Gauck, Bellevue Forum zum Thema Sterbende begleiten vom 2. Nov. 2005).
Was muss man ins Hospiz mitbringen?
Die Mitarbeiter unseres Hospizes organisieren den Einzug gemeinsam mit dem Patienten bzw. mit dessen Angehörigen und stellen so sicher, dass vom kleinen Gegenstand bis zum Personalausweis nichts vergessen wird.
Wie können Sie unser Hospiz unterstützen?
In Deutschland muss ein Hospiz 5 % seiner Kosten selbst über Spenden finanzieren. Mit Ihrer Spende helfen Sie uns den Betrieb von Schloss Bernstorf langfristig sicherzustellen und Menschen in der letzten Phase ihres Lebens ein besonderes Zuhause zu geben. Mit ihrer Spende ermöglichen Sie den Einsatz von bestmöglich qualifiziertem Personal in den Bereichen Pflege, Betreuung und Küche, Therapie- und Wohlfühlangebote, Freizeitangebote sowie den ungehinderten Aufenthalt draußen in der Natur im Schlosspark.
Unser Spendenkonto Förderverein für die Gästeversorgung und den Hospizbetrieb im Schloss Bernstorf e.V.
GLS Gemeinschaftsbank
IBAN: DE17 4306 0967 2047 0501 00
BIC: GENODEM1GLS
Sie können Ihre Spende überweisen oder direkt online spenden. Auf Wunsch senden wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung über Ihre Spende zu. Bitte geben Sie dazu Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift auf der Überweisung an.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen immer zur Verfügung.